Elternberatung nach § 95

Paarberatung_Playmobilfiguren stehen als Symbol für die Klienten.

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse minderjähriger Kinder. Bei einvernehmlicher Scheidung ist es verpflichtend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Es geht darum, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, sprich abzuklären, wie es für das oder die Kinder am besten gelingen kann, sie gut durch diese schwierige Zeit der Trennung zu bringen. Wenn es den Eltern gelingt, auf der Elternebene zu kooperieren, dann wird ihr Kind gestärkt für zukünftige Konflikte aus dieser Krise gehen können.

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